Abnahme von TÜV und AU

Die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung (AU) werden von einer amtlich anerkannten Prüforganisation regelmäßig abgenommen. Die Untersuchungen erfolgen jeweils nach § 29 StVZO und prüfen den Wagen auf seine Verkehrssicherheit.

Kurze Wartezeiten, ein Wunschtermin sowie ein fester Pauschalpreis inkl. Vorab-Check gehören zum attraktiven Kundenservice. Sollte ein Wagen zuvor eventuell schon Mängel aufweisen, dann wirft die Werkstatt einen Blick darauf und bietet eine zügige Reparatur, noch vor der Abnehme. TÜV und AU können dann nichts mehr beanstanden. In TÜV und AU gibt es eine Nachgebühr für Beanstandungen, die durch einen kurzen Check zu verhindern ist.

Die Durchführung von TÜV und AU

Ein fälliger HU-Termin nach der HU-Richtlinie sollte nicht überschritten werden. Schon nach einem Überschreiten um zwei Monate fallen zusätzliche Kosten für TÜV und AU an. Laut §29 StVZO, Anlage VIII und VIIIa, kommt es dann zu zusätzlichen Gebühren. Eine rechtzeitige Erinnerung an den Termin hilft gegen das Vergessen dieser wichtigen Abnahme. Ein Fachmann vom TÜV selbst oder ein Mechaniker, der für die AU berechtigt ist, nimmt grundsätzlich die Prüfung ab. Danach ist wieder sichergestellt, dass das geprüfte Fahrzeug die nötige Sicherheit für den Straßenverkehr gewährleistet und in allen denkbaren Verkehrssituationen für den Fahrer richtig zu führen ist.